Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zum verstärkten Schutz von Beschäftigten im Gemeinwesen beschlossen. Vorgelegt hatte den Text Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Kernstück ist die Anhebung der Mindeststrafe für tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und gleichgestellte Gruppen von drei auf sechs Monate Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen droht künftig ein Rahmen von einem bis zu zehn Jahren. Der Strafrahmen für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte steigt von bis zu drei auf bis zu fünf Jahre.
Neu ist vor allem, wer künftig unter diesen erhöhten Schutz fällt. Bahnbeschäftigte, Busfahrerinnen und Busfahrer, Feuerwehrleute sowie Beschäftigte in der Strom- und Wasserversorgung werden dabei Polizistinnen und Polizisten weitgehend gleichgestellt. Angriffe auf Ärztinnen, Ärzte, Pflegekräfte und Apotheker sollen ebenfalls mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten geahndet werden. Auch der Strafrahmen für Volksverhetzung steigt von drei auf fünf Jahre, hinzu kommt der mögliche zeitweilige Verlust des passiven Wahlrechts.
„Wer unser Land am Laufen hält, verdient unseren Schutz“, begründete Hubig den Entwurf. Im Deutschlandfunk verwies sie auf Zahlen der Deutschen Bahn: „Fünf Angriffe pro Tag“ auf DB-Personal seien inzwischen Alltag. Dort, „wo es regelmäßig zu solchen Angriffen komme, müsse man als Staat die Menschen besonders schützen“, sagte die Ministerin. Sie sehe insgesamt „ein Klima in der Gesellschaft, das stärker zu Gewalt greift“.
Wer unser Land am Laufen hält, verdient unseren Schutz.
Auslöser war ein tödlicher Angriff im Februar
Die politische Wucht des Themas geht auf einen Fall zurück, den die Ministerin als Wendepunkt bezeichnet: Im Februar starb ein 36-jähriger Zugbegleiter an den Folgen eines tätlichen Übergriffs bei einer Fahrkartenkontrolle. Ein erster Entwurf lag seit Dezember 2025 vor, wurde in den Ressortabstimmungen aber noch einmal geschärft. Betroffen sind laut Gesetzestext ausdrücklich auch Beschäftigte in kritischer Infrastruktur - eine Reaktion auf eine Serie von Bahn-Sabotageakten im Sommer und Angriffe auf Rettungswagen, die die Innenministerkonferenz zuletzt zu ihrem Schwerpunktthema gemacht hatte.
Bei der Deutschen Bahn stößt der Entwurf auf Zustimmung. Personalvorstand Martin Seiler erklärte, die Regelungen stärkten den Schutz der Beschäftigten und ergänzten die eigenen Maßnahmen wie Bodycams und Deeskalationstrainings. Zurückhaltender äußerte sich die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG. Ihr Vorsitzender Martin Burkert nannte das Gesetz gegenüber der Bahnblogstelle „einen Baustein für mehr Sicherheit“, forderte aber zugleich mehr Personal. Kein Zugbegleiter dürfe allein auf einer Strecke unterwegs sein, Bund und Länder müssten Doppelbesetzungen ermöglichen.
Bundestag muss noch zustimmen
Auch Hubig selbst dämpft die Erwartungen an das Strafrecht allein. Höhere Strafen seien für sich genommen „nicht ausreichend“, sagte sie im Deutschlandfunk. Zug- und Bahnhofssicherheit hänge ebenso an baulichen Maßnahmen und an ausreichend Personal. Der Entwurf geht nun in den Bundestag. Union und SPD hatten die Verschärfung im Koalitionsvertrag verabredet, in der Frage der Mindeststrafen war zwischen den Ressorts zuletzt aber noch strittig, wie weit die Ausdehnung auf zivile Berufsgruppen reichen sollte. Mit dem Kabinettsbeschluss ist diese Debatte fürs Erste entschieden.