Die Zahl der Widerrufe von Kriegsdienstverweigerungen ist auf einen neuen Rekordkurs eingeschwenkt. In den ersten sechs Monaten des Jahres gingen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) 402 Widerrufserklärungen ein, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Montag berichtete. Wird der Trend fortgeschrieben, übertrifft 2026 den bisherigen Höchststand des Vorjahres von 781 deutlich - und die BAFzA-Zeitreihe seit 2022, dem Jahr des russischen Überfalls auf die Ukraine, klettert damit auf ihren Spitzenwert.

Parallel dazu bricht auch die Zahl der Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer alle Rekorde. Allein 5.862 neue KDV-Anträge zählte das Bundesamt im ersten Halbjahr - mehr als im gesamten Vorjahr, als beim BAFzA 3.867 Anträge eingegangen waren, und deutlich mehr als 2011, jenem Jahr, in dem die Wehrpflicht ausgesetzt wurde und 4.348 Männer verweigerten. Rechnet man die Anträge hinzu, die beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr direkt eingegangen sind, kommt die Deutsche Friedensgesellschaft (DFG-VK) auf 7.897 Verweigerungen bis Ende Mai.

Ausgelöst wird die Doppelbewegung durch das neue Wehrdienstgesetz, das zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet alle Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 zu einer Musterung, die stufenweise wieder aufgebaut wird. Konskribiert wird derzeit niemand: Die Wehrpflicht bleibt ausgesetzt, das Grundgesetz kennt sie aber nach wie vor. Anders formuliert: Der Staat erfasst jetzt wieder alle wehrpflichtigen jungen Männer - und die reagieren offenbar in beide Richtungen.

Wenn wir wieder alle Männer eines Jahrgangs mustern und die Daten aller Wehrfähigen erheben, wird das auch in Russland wahrgenommen. Anders ausgedrückt: Auch das ist Abschreckung.
- Boris Pistorius, Verteidigungsminister, gegenüber t-online

Der Widerruf braucht nur einen Satz

Der Prozess selbst ist niederschwellig. Für den Widerruf einer bereits anerkannten Kriegsdienstverweigerung genügt laut Bundesamt eine schriftliche Erklärung mit Unterschrift; der Kernsatz „Mein Gewissen hindert mich nicht mehr daran, Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten“ reiche aus. Wer den Widerruf einreicht, gilt rechtlich nicht mehr als Verweigerer und wäre im Spannungs- oder Verteidigungsfall wieder uneingeschränkt wehrpflichtig. Die Anerkennung als Verweigerer wiederum stützt sich auf Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes: Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.

Zahlen zunächst unter Verschluss

Die neuen Daten stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion. Zunächst hatte das Verteidigungsministerium einen Teil der Zahlen unter Geheimschutz gestellt, wie die Berliner Zeitung berichtete - erst nach öffentlichem Druck legte Boris Pistorius (SPD) nach und veröffentlichte die Gesamtzahlen. Zum ausgeweiteten Musterungsverfahren hatte der Minister im Frühjahr gegenüber t-online eine sicherheitspolitische Begründung geliefert: Die Registrierung sei „auch Abschreckung“. Bis Mitte 2027 soll Deutschland nach seinen Angaben wieder flächendeckend mustern können.

Was die Zahlen politisch bedeuten, ist offen. Die DFG-VK rechnet damit, dass seit Aussetzung der Wehrpflicht 2011 keine deutsche Jahresstatistik der Verweigerungen vergleichbar hoch ausfallen wird. Dass zugleich hunderte junge Männer ihre einmal erteilte Anerkennung wieder zurückgeben, deutet auf eine parallele Bewegung hin, die sich der eindeutigen politischen Interpretation entzieht - und die der Bundeswehr gelegen kommt, deren Personalaufbau unter Pistorius zuletzt ins Stocken geraten war.