Nach den scharfen Angriffen aus Politik und Innenressort auf die Berliner Justiz hat das Landgericht die Entscheidung, den späteren Attentäter des Christopher Street Day auf freien Fuß zu setzen, öffentlich verteidigt. Die Sprecherin des Landgerichts, Lisa Jani, nannte das Vorgehen laut Tagesspiegel „nicht ungewöhnlich“ und verwies auf die gesetzlichen Voraussetzungen für Untersuchungshaft. Diese diene „vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens“ und stelle „keine vorweggenommene Strafe“ dar.
Am 12. Mai 2026 hatte eine Jugendkammer des Amtsgerichts Tiergarten den 21-jährigen Abdul Ballout wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach § 89a Strafgesetzbuch zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Kammer wählte nach § 61 Jugendgerichtsgesetz das Instrument der Vorbewährung: Ob die Strafe ausgesetzt wird, sollte im November endgültig entschieden werden. Bis dahin musste Ballout Beratungstermine bei einer Extremismuspräventionsstelle wahrnehmen und Wohnsitzwechsel melden. Am Samstag fuhr er mit einem gemieteten Kleinbus in die CSD-Parade am Tiergarten. Eine 65-jährige Polin aus Warschau starb, 29 Menschen wurden verletzt.
Untersuchungshaft dient vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens und ist keine vorweggenommene Strafe.
Jani führte laut Tagesspiegel drei Gründe an, weshalb der Haftbefehl nicht aufrechtzuerhalten gewesen sei. Die verhängte Strafe von einem Jahr und zehn Monaten sei „schuld- und tatangemessen“ ausgefallen. Ballout habe zum Zeitpunkt der Tat und der Verurteilung als deutscher Staatsangehöriger im Heranwachsendenalter gegolten. Und die sechs Monate, die er bereits in Untersuchungshaft verbracht hatte, seien „vergleichsweise lang“ gewesen. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Fortdauer der Haft - Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr oder Verdunkelungsgefahr - hätten angesichts der Strafhöhe und der Staatsangehörigkeit nicht mehr vorgelegen. Auch die Junge Freiheit berichtet unter Berufung auf Sicherheitskreise, Ballout habe in den ersten beiden Terminen der Präventionsstelle „angepasst“ gewirkt; das dritte Gespräch war für den Montag nach dem Anschlag angesetzt.
Bundestagsausschuss tagt am Mittwoch
Politisch bleibt der Druck auf die Berliner Justiz hoch. Der Innenausschuss des Bundestages hat für Mittwochvormittag eine Sondersitzung angesetzt. Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sollen Rede und Antwort stehen. Badenberg hatte bereits am Montag im ARD-Morgenmagazin eine wissenschaftliche Überprüfung des Jugendstrafrechts angekündigt und dem Tagesspiegel gesagt, sie wolle prüfen lassen, ob die Maßstäbe „noch dem heutigen Stand der Entwicklungsforschung entsprechen“. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte im gleichen Sender an, den Umgang mit Bewährungsstrafen bei einschlägig eingestuften Gefährdern zu prüfen.
Unterdessen entließ die Polizei den zweiten am Wochenende festgenommenen Verdächtigen, einen iranischen Staatsangehörigen, aus dem Gewahrsam. Die Ermittlungen gegen ihn hätten sich nicht erhärtet, teilte der Generalbundesanwalt in Karlsruhe mit, der das Verfahren am Sonntagabend an sich gezogen hat. Ballout selbst wurde am Sonntagabend beim SEK-Zugriff in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau erschossen, nachdem er mit einer Stichwaffe auf die Beamten zugelaufen war. Das Berufungsverfahren gegen sein Mai-Urteil, das die Berliner Generalstaatsanwaltschaft mit dem Ziel einer höheren Strafe angestrengt hatte, ist damit gegenstandslos geworden.
Für die juristische Debatte bleibt § 61 JGG das zentrale Prüffeld. Die Norm gibt Jugendkammern die Möglichkeit, die Aussetzung einer Jugendstrafe zunächst offen zu lassen und den Verurteilten in einer Bewährungsphase auf Resozialisierung zu prüfen. Die Union will diese Möglichkeit für einschlägig eingestufte Gefährder beschneiden. Die SPD verweist auf die richterliche Unabhängigkeit und darauf, dass das Berliner Verfahren zum Zeitpunkt des Anschlags noch nicht rechtskräftig war. Ob eine Novelle den Bundestag erreicht, dürfte sich in den kommenden Wochen entscheiden.