Das Landgericht im tschechischen Pilsen hat am Montag die Auslieferung der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich nach Deutschland angeordnet. Damit folgten die Richter dem Antrag der deutschen Strafverfolgungsbehörden. Sobald die Entscheidung rechtskräftig ist, soll Liebich an deutsche Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz gebracht werden - eine Frauenhaftanstalt. Beide Seiten, die 55-Jährige wie die tschechische Staatsanwaltschaft, können binnen weniger Tage Beschwerde beim Oberlandesgericht Prag einlegen.
Verurteilt wurde Liebich, damals noch unter dem Vornamen Sven, im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Berufung und Revision blieben erfolglos, das Urteil wurde rechtskräftig. Den Antritt der Haft im August 2025 verweigerte die Halle stadtbekannte Neonazi-Aktivistin. Seitdem fahndete die Polizei europaweit, bis tschechische Beamte sie am 9. April 2026 im Grenzort Schönbach bei Asch festnahmen.
Geschlechtseintrag als Provokation
Politisch besondere Brisanz erhielt der Fall durch eine Erklärung beim Standesamt Halle Ende 2024: Liebich nutzte das im November 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz, um den Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen von Sven auf Marla Svenja ändern zu lassen. In rechtsextremen Kreisen und im Umfeld der AfD wurde der Schritt als Coup gefeiert, in queeren Verbänden und juristischen Fachkreisen als Provokation und gezielter Missbrauch der neuen Rechtslage scharf kritisiert. Der Saalekreis stellte im Dezember 2025 beim Amtsgericht Halle einen Aufhebungsantrag, über den noch nicht entschieden ist.
Das kann ich nicht, weil ich im Gefängnis getötet würde.
Bei der Verhandlung am 18. Mai hatte Liebich erklärt, sie wolle nicht nach Deutschland überstellt werden, weil sie in einer deutschen Männerhaftanstalt um ihr Leben fürchte. Diese Argumentation überzeugte die Pilsener Richterin nicht - zumal die deutschen Behörden eine Unterbringung in der Frauenhaftanstalt Chemnitz zugesichert haben. Bis zur Auslieferung sitzt Liebich in vorläufiger Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen, wo sie nach Berichten von Legal Tribune Online die Haftbedingungen scharf kritisierte.
Selbstbestimmungsgesetz auf dem Prüfstand
Der Fall hat über den Einzelfall hinaus Folgen. Bundesjustizministerin und CDU-Innenpolitiker hatten den Liebich-Vorgang in den vergangenen Monaten wiederholt als Beleg dafür angeführt, dass das Selbstbestimmungsgesetz Missbrauchsfälle nicht ausreichend ausschließe. Verbände wie der LSVD verweisen darauf, dass das Gesetz keine Strafrechtsänderung ist und ein einzelner Missbrauch nicht Maßstab für Hunderttausende trans Personen sein dürfe, die das Verfahren regulär nutzten. Eine Reform-Debatte im Bundestag haben Union und SPD für das zweite Halbjahr angekündigt. Bis dahin dürfte vor allem ein juristischer Vorgang Aufmerksamkeit binden: Wenn Liebichs Auslieferung rechtskräftig wird, beginnt der Vollzug einer Haftstrafe, die das deutsche Justizsystem seit fast einem Jahr nicht vollstrecken konnte.