Einen Tag nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Arbeit an einem Bundesgesetz gegen Vergesellschaftungen beschleunigt. Zwischen Bundesjustiz- und Innenministerium würden bereits erste Referentenentwürfe abgestimmt, sagte Merz am Montag um 15:25 Uhr in Berlin, wie die Berliner Zeitung berichtet. Das Signal richte sich vor allem an internationale Investoren: „Es gibt in Deutschland keine Enteignungen privaten Eigentums.“ Umgesetzt werden soll damit ein Vorhaben, das die Bundesregierung bereits im Juli grundsätzlich beschlossen hatte.

Auslöser des Tempos ist das Ergebnis vom Sonntag: Die Linke unter Spitzenkandidatin Elif Eralp gewann die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus mit 25,7 Prozent und kündigte an, die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne unverzüglich anzugehen. Betroffen wäre nach Angaben des Tagesspiegels allein der Bestand der Vonovia SE mit rund 130.000 Berliner Wohnungen. Die durchschnittliche Bestandsmiete des Konzerns liegt dem Bericht zufolge bei 8,26 Euro pro Quadratmeter, während der Berliner Median inzwischen bei 15,78 Euro pro Quadratmeter liegt.

An der Börse kam die Ansage aus dem Kanzleramt zeitgleich mit dem Wahlergebnis an. Die Vonovia-Aktie fiel am Montag um 2,2 Prozent auf 17,31 Euro und war am Vormittag Schlusslicht im Deutschen Aktienindex, während der Dax insgesamt rund ein Prozent zulegte. Vonovia-Chef Luka Mucic sagte in Berlin, wie Börse Express berichtet: „Ich glaube nicht, dass die Vergesellschaftung irgendeine Lösung des Problems bringt.“ Auch der Konkurrent Heimstaden meldete sich zu Wort: Konzernchef Jakub Mika ließ mitteilen, das Vertrauen in „den deutschen Rechtsstaat und den Schutz von Eigentum“ bleibe „ungebrochen hoch“.

Wenn die Linke regiert, wird vergesellschaftet. Das habe ich so gesagt, und dabei bleibe ich auch.
- Elif Eralp, Die Linke, ARD

Eralp verteidigte ihre Linie am Wahlabend im Ersten. Die Botschaft der Linken an mögliche Sondierungspartner: keine roten Linien, aber ein festes Ja zur Vergesellschaftung. Am Freitag soll ein Landesparteitag über den Beginn von Sondierungen mit SPD und Grünen entscheiden.

Verfassungsrechtliche Zweifel in der Koalition selbst

Ob ein bundesweites Verbot verfassungsgemäß machbar ist, gilt in der Bundesregierung selbst als offen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte bereits im Juli gegenüber dem Handelsblatt gesagt: „Ein generelles Verbot ist mit Sicherheit nicht umsetzbar.“ Es gebe „Fachleute, die daran zweifeln, ob sich so etwas verfassungsgemäß regeln lässt“. Ganz ausschließen wolle sie es aber nicht. Zugleich betonte Hubig, sie wolle „keine Debatte über Enteignungen führen“ - ihr Ziel sei bezahlbares Wohnen.

Der Konflikt liegt zwischen zwei Grundgesetzartikeln: Artikel 15 GG erlaubt ausdrücklich die Vergesellschaftung von Grund und Boden gegen Entschädigung, Artikel 14 schützt das Eigentum. Praktisch angewendet wurde Artikel 15 noch nie, entsprechend fehlt eine höchstrichterliche Rechtsprechung. Der Freitag zählt drei denkbare Wege für ein Bundesgesetz auf: eine Grundgesetzänderung, für die eine Zwei-Drittel-Mehrheit fehlt; ein vorrangiges Bundesgesetz nach dem Muster des 2021 vom Bundesverfassungsgericht gekippten Berliner Mietendeckels; sowie strikte Entschädigungsregeln, die eine Enteignung wirtschaftlich unattraktiv machen. Verfassungsrechtler Timo Laven verweist darauf, dass Sperrgesetze ohne eigenständige Regelung an Karlsruher Rechtsprechung scheitern können.

Politisch bleibt die Enteignungsfrage die härteste Trennlinie zwischen Linken, SPD und Grünen. Die Berliner SPD stürzte auf 12,1 Prozent ab und lehnt die Vergesellschaftung ab; die Grünen zeigen sich offener. SPD-Bundesvorsitzende Bärbel Bas verlangte am Montag zusätzlich Konsequenzen aus Vorfällen bei einer Linken-Wahlparty, bevor Gespräche überhaupt beginnen. Für Merz und die im Bund regierende Union-SPD-Koalition steht der Regelungsentwurf damit doppelt unter Druck: verfassungsrechtlich in der eigenen Regierung, politisch von einer künftigen Landesregierung, die ihn ins Leere laufen lassen will.