Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Der Entwurf von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hebt den Beitragszuschlag für Kinderlose zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte an, ab 1. Januar 2028 kommt ein Zuschlag von 0,52 Prozentpunkten für gemeinsam versicherte Ehe- und Lebenspartner hinzu. Der allgemeine Beitragssatz bleibt stabil bei 3,6 Prozent, die Beitragsbemessungsgrenze steigt um 300 Euro monatlich auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Beschluss folgt auf tagelange Auseinandersetzungen in der Koalition. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hatte am Wochenende mit Blockade gedroht: „Ein reines Kürzungspaket macht die SPD-Bundestagsfraktion so nicht mit“, sagte er nach Angaben von t-online. Die Sozialdemokraten forderten eine große Strukturreform samt „Pflegedeckel“ - einer Begrenzung des Eigenanteils in der vollstationären Pflege auf 1.500 Euro pro Monat - sowie einen „Pflegesoli“, also eine stärkere finanzielle Beteiligung der privaten Pflegeversicherung an der gesetzlichen. Beide Punkte finden sich im Gesetz nicht wieder. Sie wandern in eine Kommission, die bis 31. Januar 2027 Vorschläge vorlegen soll.

Linnemann verteidigte den Entwurf mit dem Hinweis auf die Finanzlage. Das Pflegesystem stehe „massiv finanziell unter Druck“, man werde „Einsparungen vornehmen müssen“, sagte der Minister laut t-online. Die soziale Pflegeversicherung steuert nach Rechnungen des GKV-Spitzenverbands 2027 auf ein Loch von rund acht Milliarden Euro zu, ab 2028 werden jährliche Defizite von zehn Milliarden Euro erwartet. Das Reformpaket soll die Pflegeversicherung 2027 um rund 6,25 Milliarden Euro entlasten.

Ein reines Kürzungspaket macht die SPD-Bundestagsfraktion so nicht mit.
- Matthias Miersch, SPD-Fraktionschef, gegenüber t-online

Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag

Für Pflegebedürftige und Angehörige ändern sich die Leistungsstrukturen. An die Stelle des bisherigen Entlastungsbetrags von 131 Euro tritt ein Sozialraumbudget von 175 Euro pro Monat, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren 300 Euro. Pflegegeld und ambulante Sachleistungen werden in den Pflegegraden 2 bis 5 zu einem gemeinsamen Budget zusammengeführt. Neu ist ein „Check-up 60+“ zur Früherkennung, Kurzzeitpflegeplätze sollen ab 2028 ausgebaut werden. Die Pflegeversicherung übernimmt weiterhin Rentenbeiträge für pflegende Angehörige - ursprünglich war eine Kürzung vorgesehen, sie wurde auf Druck der SPD gestrichen.

Ab 2029 sollen Leistungen und Beiträge jährlich an die Kerninflationsrate angepasst werden, damit Preissteigerungen nicht allein bei Pflegebedürftigen und ihren Familien landen. An dem entscheidenden Treffen im Kanzleramt am Wochenende hatten für die Union Kanzler Friedrich Merz, Kanzleramtschefin Nina Warken und Minister Linnemann teilgenommen, für die SPD Fraktionschef Miersch und Vizekanzler Lars Klingbeil.

Zweiter Reformschritt bis Ostern 2027

Die eingesetzte Kommission soll nicht nur Pflegedeckel und Pflegesoli prüfen, sondern auch Vorschläge zur Deckelung der stark steigenden Heimkosten machen. Ein zweiter Reformbeschluss ist bis Ostern 2027 geplant. Wie die Bibliomed berichtet, wird die Kommission bereits in der kommenden Woche im Kabinett formell eingesetzt. Ob die Grundlinie hält, entscheidet sich in den nächsten Wochen: Der Gesetzentwurf muss noch durch Bundestag und Bundesrat, und die SPD hat mit ihren Kernforderungen bereits signalisiert, dass sie den ersten Schritt nur akzeptiert, wenn der zweite folgt.