Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) am Mittwoch untersagt, ein umstrittenes Instagram-Reel ihres Ministeriums weiter zu verbreiten. In dem am 24. September veröffentlichten Video hatte Reiche der Linken vorgeworfen, „Antisemitismus offen“ zu leben und „den Juden in dieser Stadt Angst“ zu machen. Mit sechs zu zwei Stimmen gab Karlsruhe dem Eilantrag der Partei statt (Az. 2 BvE 5/26), wie unter anderem die Tagesschau und beck-aktuell berichten.

Das Reel muss bis zur Entscheidung in der Hauptsache gelöscht bleiben, höchstens aber sechs Monate. Der Senat sah bei fortdauernder Verbreitung einen „schwerer irreparabler Nachteil mit Blick auf ihr Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb“ für die Linke - ein Argument, das das Gericht ausdrücklich auf die laufenden Koalitionsverhandlungen in Berlin stützte, wo die Linke am 20. September als stärkste Kraft aus der Abgeordnetenhauswahl hervorgegangen war.

Die Schmutzkampagne aus den Reihen der CDU gegen Die Linke fällt Stück für Stück in sich zusammen.
- Janis Ehling, Bundesgeschäftsführer Die Linke, gegenüber t-online

Reiche hatte in einer Rede vor Familienunternehmern am 23. September zusätzlich kritisiert, dass die Linke „Enteignung in ihr Programm“ schreibe und damit „den Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland“ gefährde. Das Ministerium übernahm Ausschnitte für den offiziellen Instagram-Kanal. Die Linke, vertreten durch die Düsseldorfer Anwälte Jasper Prigge und Sascha Wolft, reichte am 30. September Organklage und Eilantrag ein. Nach ergebnisloser Fristsetzung zum 29. September landete die Sache in Karlsruhe.

Neutralitätsgebot und Wanka-Linie

Das Verfahren liegt juristisch auf der Linie der Wanka-Entscheidung von 2015, als Karlsruhe der damaligen Bildungsministerin eine ministerielle Pressemitteilung gegen die AfD untersagt hatte. Der Senat prüft laut Legal Tribune Online, ob Reiches „möglicherweise abwertende Formulierungen“ und „mit scharfen und zumindest polemisch zugespitzten Worten“ vorgetragene Vorwürfe die Grenzen des Sachlichkeitsgebots sprengen. Der Beschluss hindert die Ministerin nicht daran, sich sachlich zu Themen wie Enteignung oder Antisemitismus zu äußern - sie darf dies nur nicht in der Form und Zuspitzung des gelöschten Videos tun.

Das Wirtschaftsministerium erklärte nach dem Beschluss, man werde die Entscheidung prüfen und „selbstverständlich die Konsequenzen“ ziehen, so der Tagesspiegel. Die Hauptsache steht noch aus; parallel geht die Linke nach eigenen Angaben gegen weitere CDU-Politiker vor, die ähnliche Vorwürfe über Social-Media-Konten erhoben haben.