CSU-Chef Markus Söder hat am Montag zum Auftakt der Sommerklausur der CSU-Landesgruppe im Kloster Banz weitreichende Konsequenzen aus dem islamistischen Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day gefordert. Im Mittelpunkt seiner Forderungen stand die Ausbürgerung deutscher Doppelstaatler, die von den Sicherheitsbehörden als Gefährder eingestuft sind. „Jemand, der Gefährder ist, kann nicht auf Dauer zwei Staatsbürgerschaften haben“, sagte Söder laut Tagesspiegel. Der bayerische Ministerpräsident bezog sich auf den Attentäter Abdul Ballout, einen 21-jährigen Deutsch-Libanesen, der am Samstagabend eine 65-jährige Polin getötet und 29 Menschen verletzt hatte.

Söder verband die Forderung mit einem breiten Katalog an Verschärfungen. Bei einer Einstufung als Gefährder müsse künftig „die Haft die Regel, nicht die Ausnahme“ sein, sagte er nach Angaben der Hersfelder Zeitung. Freiheitsstrafen dürften nicht länger regelhaft zur Bewährung ausgesetzt werden, bei jungen Beschuldigten sei generell Erwachsenenstrafrecht statt Jugendstrafrecht zu prüfen. Auch den Führerscheinentzug für Betroffene forderte Söder: „Gefährder brauchen keinen Führerschein.“ Bayern werde entsprechende Vorschläge in die Innenministerkonferenz einbringen.

Jemand, der Gefährder ist, kann nicht auf Dauer zwei Staatsbürgerschaften haben.
- Markus Söder, CSU-Vorsitzender, Kloster Banz, 27. Juli 2026 (laut Tagesspiegel)

CDU-Fraktionsvizechef Günter Krings ging beim Strafrecht noch weiter. Er verlangte laut taz, „ab Volljährigkeit konsequent das Erwachsenenstrafrecht“ anzuwenden. Ballout war zum Zeitpunkt des Anschlags 21 Jahre alt. Das Amtsgericht Tiergarten hatte ihn am 12. Mai nach Jugendstrafrecht wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten unter Vorbewährung nach § 61 Jugendgerichtsgesetz verurteilt. Nach sechs Monaten Untersuchungshaft war er entlassen worden.

„Möchte solche Menschen hier nicht haben“

Verbal am schärfsten wurde Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU). „Ich möchte solche Menschen hier in Deutschland nicht leben haben“, sagte Schulze mit Blick auf in Deutschland geborene deutsche Staatsangehörige, die deutsche Werte ablehnten, wie Apollo News berichtete. Schulze steht im September vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und positioniert sich in der Migrationsdebatte offen gegen die AfD.

Artikel 16 Grundgesetz

Rechtsstaatlich stoßen die weitergehenden Vorschläge an klare Grenzen. Artikel 16 Absatz 1 des Grundgesetzes bestimmt, dass „die deutsche Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden“ darf. Ein Verlust darf nach dem Verfassungstext nur so erfolgen, dass der Betroffene nicht staatenlos wird. Für Doppelstaatler existieren einzelne Sondertatbestände im Staatsangehörigkeitsgesetz, etwa bei Eintritt in ausländische Streitkräfte. Eine automatische Aberkennung wegen Gefährder-Einstufung sieht die geltende Rechtslage nicht vor, wie Legal Tribune Online bereits in der Ausbürgerungsdebatte um Friedrich Merz von 2024 dargelegt hatte.

Der Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat für Mittwochvormittag eine Sondersitzung angesetzt. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sollen dort zur Freilassung Ballouts und zur Lockerung der Observation Rede und Antwort stehen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte im ARD-Morgenmagazin an, den Umgang mit Bewährungsstrafen bei einschlägig eingestuften Gefährdern bundesweit zu überprüfen. SPD-Fraktionsstimmen im Bundestag hatten in vergleichbaren Debatten bereits darauf verwiesen, dass „die Staatsangehörigkeit unantastbar“ sei; Bündnis 90/Die Grünen fordern nach Angaben ihres Berliner Landesverbands eine „intensive Analyse“ vor gesetzespolitischen Änderungen.