Das Bundesgesundheitsministerium hat rund 790 Millionen Euro als Sicherheitsleistung hinterlegt, um in zwölf Zivilverfahren rund um die Corona-Maskenkäufe unter Ex-Minister Jens Spahn (CDU) die Zwangsvollstreckung noch nicht rechtskräftiger Urteile abzuwenden. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums an die Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über die das Wirtschaftsmagazin „Capital“ am 14. Juli 2026 zuerst berichtete. Das Geld stammt nach Angaben des Hauses aus einem bislang nicht öffentlich bekannten „Vorschusskonto für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Beschaffung von Masken im Zuge der SARS-CoV-2-Pandemie“ bei der Bundesfinanzverwaltung.
Hintergrund ist das im Frühjahr 2020 unter Spahn gestartete Open-House-Verfahren, bei dem Lieferanten dem Bund FFP2-Masken zu einem Festpreis von 4,50 Euro netto pro Stück andienen konnten. In vielen Fällen verweigerte das Ministerium später die Abnahme oder Bezahlung. Über 100 Lieferanten zogen daraufhin vor Gericht. In den noch laufenden Verfahren geht es laut „Capital“ um insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro plus Zinsen.
Die erheblichen Sicherheitsleistungen zeigen die riesigen Haushaltsrisiken aus den Maskenkäufen unter Spahn.
Die Grünen-Abgeordnete Paula Piechotta, Haushaltsexpertin ihrer Fraktion, kritisierte die Verzögerungstaktik des Ministeriums scharf. Der Grund dafür liege „mutmaßlich darin, dass das Ministerium den politischen Schaden kleiner“ machen wollte, sagte sie gegenüber „Capital“. An anderer Stelle warf sie der amtierenden Ministerin Nina Warken (CDU) vor, das Haus wirke „weiterhin so, als ob es ihm nicht darum geht, Steuergeld zu retten“, sondern vielmehr Jens Spahn zu schützen.
September-Termin am BGH gilt als Weichenstellung
Am 16. September 2026 verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über vier ausgewählte Musterverfahren. Die Entscheidungen dürften Signalwirkung für zahlreiche weitere Prozesse haben, in denen das Oberlandesgericht Köln zuletzt mehrfach zugunsten der Lieferanten geurteilt hatte. Genau diese vorläufig vollstreckbaren Urteile sind der Anlass, aus dem der Bund nun die 790 Millionen Euro als Sicherheit hinterlegen musste, um bis zur höchstrichterlichen Klärung Zwangsvollstreckungen zu verhindern.
Der Bundesrechnungshof hatte in einem früheren Bericht festgestellt, das Ministerium habe „5,7 Milliarden Schutzmasken im Wert von 5,9 Milliarden Euro beschafft, obwohl der Bedarf deutlich geringer war“; eine Mengensteuerung habe es „nicht in Ansätzen“ gegeben. Mehr als zwei Drittel dieser Masken wurden nach Angaben der Rechnungsprüfer nie verwendet, mehr als die Hälfte ist bereits vernichtet worden oder zur Vernichtung vorgesehen.
Für die Bundesregierung ist die Hinterlegung eine haushalterische Notbremse: Gewinnt der Bund die Prozesse in letzter Instanz, kann das Geld zurückfließen. Bleiben die Urteile bestehen, wird es direkt an die Kläger ausgezahlt. Nach Berechnungen, die „Capital“ zitiert, könnten die Gesamtkosten der Maskenbeschaffung inklusive Lagerung, Vernichtung und Prozesskosten am Ende bei bis zu 3,5 Milliarden Euro liegen.