Die Bundesregierung will die geplante Belastung zuckergesüßter Getränke nicht mehr als Abgabe, sondern als Verbrauchsteuer erheben. Das berichtet die Welt am Dienstag. Den Gesetzentwurf arbeitet federführend das Bundesfinanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) aus, das damit die Verantwortung vom Gesundheitsressort von Nina Warken (CDU) übernimmt. Anfang kommender Woche soll das Bundeskabinett den Entwurf beschließen.
Hintergrund des Schwenks sind verfassungsrechtliche Bedenken. Eine Sonderabgabe muss nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Gruppe zugutekommen, von der sie erhoben wird. Da Getränkehersteller die Abgabe zahlen sollten, die Einnahmen aber den gesetzlich Versicherten zugutekommen, hätte das Modell vor Gericht scheitern können. „Eine Ausgestaltung als Verbrauchsteuer ist dagegen unproblematisch“, erklärt der Kölner Finanzrechtler Henning Tappe gegenüber der Welt: Die Einnahmen flössen in den allgemeinen Bundeshaushalt, aus dem ohnehin Zuschüsse an die gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden.
Eine Ausgestaltung als Verbrauchsteuer ist dagegen unproblematisch. Die Einnahmen aus einer Steuer fließen in den allgemeinen Haushalt.
An den finanziellen Eckdaten ändert die Umstellung nichts. Ab 2028 soll die Steuer jährlich rund 450 Millionen Euro einbringen und die gesetzliche Krankenversicherung stützen. Sie ist Teil eines Sparpakets, das das Bundeskabinett Ende April beschlossen hat und das auch höhere Tabak- und Alkoholsteuern enthält. Insgesamt rechnet die Koalition aus Union und SPD nach Angaben der Apotheken Umschau mit Mehreinnahmen von rund zwei Milliarden Euro pro Jahr.
Industrie protestiert, Gesundheitsverbände drängen
Die Getränkewirtschaft lehnt das Vorhaben ab, unabhängig von der rechtlichen Verpackung. Mehr als 300 Unternehmen haben in einem offenen Brief gegen die Belastung protestiert; der Bundesverband der Deutschen Ernährungsindustrie verweist auf bereits gestiegene Kosten für Energie, Logistik, Verpackung und Personal. BVE-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff sagt, die Steuer diene vor allem dazu, „Löcher im Haushalt zu stopfen“; einen gesundheitspolitischen Effekt bezweifelt der Verband.
Verbraucher- und Gesundheitsverbände drängen seit Jahren auf eine Lenkungssteuer. Foodwatch-Expertin Luise Molling fordert von Klingbeil einen „konkreten Gesetzentwurf“ noch in dieser Legislaturperiode; nach Berechnungen der Organisation ließen sich mit einer wirksamen Steuer hunderttausende Erkrankungen verhindern und 16 Milliarden Euro im Gesundheitssystem sparen. Auch die Deutsche Diabetes Gesellschaft und die Bundesärztekammer unterstützen das Vorhaben. Sechs europäische Staaten, darunter Großbritannien, Frankreich und Irland, haben vergleichbare Steuern bereits eingeführt. In Großbritannien ging der Zuckergehalt der betroffenen Getränke laut Regierungsdaten zwischen 2015 und 2024 um rund die Hälfte zurück.
Den ursprünglichen Vorstoß hatte Warken Ende April präsentiert und sich öffentlich „sehr dafür“ ausgesprochen, die formale Federführung aber dem Finanzressort überlassen. Ein von ihr eingesetztes Sachverständigengremium hatte ein gestaffeltes Modell vorgeschlagen: Getränke mit weniger als fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter blieben steuerfrei, darüber griffen 26 beziehungsweise 32 Cent je Liter. Mit der Umstellung auf eine Verbrauchsteuer bleibt das politische Ziel erreichbar - das Modell steht aber rechtlich auf sichererem Boden.