Der Streit in der Bundesregierung über die geplante Zuckersteuer weitet sich aus. Nach einem Eckpunktepapier aus dem Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) soll die neue Verbrauchsteuer nicht nur klassische Limonaden treffen, sondern auch Säfte, Milchgetränke, Eistees, Biermischgetränke, Haferdrinks und Fertigkaffees. Ausgenommen bleiben lediglich hundertprozentige Fruchtsäfte und pure Milch. Auch zuckerfreie Getränke mit Süßstoffen sollen laut Entwurf mit einem Satz von 26 Cent pro Liter belastet werden. Das berichten übereinstimmend t-online, ZDFheute und Lebensmittelpraxis.

Gegen den Entwurf formiert sich Widerstand aus dem CSU-geführten Bundeslandwirtschaftsministerium. In einem Brief aus dem Haus von Minister Alois Rainer heißt es, das Konzept gehe „deutlich über die Empfehlungen der Kommission für ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem“ hinaus. Nach Berechnungen des Wirtschafts- und Agrarressorts würde allein die Abgabe auf Erfrischungsgetränke rund zwei Milliarden Euro im Jahr einbringen - deutlich mehr als die ursprünglich veranschlagten 650 Millionen Euro, die ab 2027 die gesetzliche Krankenversicherung stabilisieren sollen.

Eine Besteuerung von Zero-Getränken lehne ich in aller Deutlichkeit ab.
- Simone Borchardt (CDU), gegenüber ZDFheute

Von der Abgabe zur Steuer, jetzt der Streit um den Warenkorb

Im Juni hatte das Kabinett auf Druck des Finanzministeriums den Kurs geändert und die zunächst geplante Sonderabgabe in eine Verbrauchsteuer umgewandelt, nachdem Verfassungsrechtler ein Scheitern der Abgabenlösung vor dem Bundesverfassungsgericht befürchtet hatten. Politisch offen war seither, welche Produkte konkret unter die Steuer fallen sollen - ein von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetztes Sachverständigengremium hatte ein gestaffeltes Modell mit 26 beziehungsweise 32 Cent je Liter vorgeschlagen, aber ausdrücklich nur für klassische zuckerhaltige Getränke.

Die AfD- und FDP-Fraktionen lehnen die Steuer weiterhin grundsätzlich ab; die AfD hatte schon im Juli in einer Bundestagsanfrage ein Stopp-Papier vorgelegt. Auch die Getränkewirtschaft protestiert erneut: Der Bundesverband der Deutschen Ernährungsindustrie warnt vor Preisaufschlägen in den Supermarktregalen und bezweifelt einen gesundheitspolitischen Effekt. Die Verbraucherzentrale hält dagegen: Es sei „richtig, dass das Bundesfinanzministerium keine Ausnahmen für Getränke mit Süßstoffen schaffen wolle“, da diese ebenfalls den Zuckergeschmack konditionierten.

Die Entscheidung muss die Koalition zeitnah treffen: Der Gesetzentwurf soll noch im Herbst durchs Kabinett, damit die Regelung wie geplant zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann. Andernfalls droht der SPD ein Milliardenloch im Sozialbudget, das ohne Zuckersteuer über andere Wege gestopft werden müsste.